Staat darf Konto überwachen – ganz legal

Staat darf Konto überwachen: Dank des im Juni verabschiedeten Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz darf der Staat beziehungsweise die Steuerbehörde jederzeit auf Ihr Konto zugreifen und es überprüfen. Und Sie werden davon nicht einmal was mitbekommen!

Ungeachtet der Medienlandschaft hat der Bundesrat im Kampf gegen Steuerhinterziehung im Sommer ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses hebt den § 30a der Abgabenordnung auf und macht das bisher geltende Bankgeheimnis nichtig. Aufgrund des Skandals um die Panama Papers im letzten Jahr erarbeitete die Regierung Möglichkeiten, um Auskunfts- und Informationspflichten gesetzlich vorzuschreiben. Dadurch sollen Steuerumgehungen mithilfe von Briefkastenfirmen bekämpft werden. Doch nicht nur die Unternehmen werden dadurch gläsern, sondern auch der Privatmensch wird durchleuchtet. Denn durch die neuen „Ermittlungsbefugnisse“ ist es erlaubt:  Staat darf Ihr Konto überwachen: alle inländischen Konten ausspähen. Konten können überwacht und auf das Vermögen und die Privatsphäre zugegriffen werden, ohne das man selbst oder die Bank vorab informiert wird. Lesen Sie den kompletten Artikel hier.

Möchten Sie Ihr Vermögen anonym mit Gold absichern? Physisches Gold gibt es in Form von Barren, Münzen oder als Schmuck. Generell wird Gold als Anlage in Barrenform verkauft. Am erfolgreichsten sind die Ein-Unzen-Barren (31,1 Gramm). Barren gibt es aber auch schon ab einem Gramm bis zu einem Kilo.

In Deutschland zahlen Sie bei physischem Gold keine Mehrwert- und Abgeltungssteuer. Nach einem vollen Jahr endet die Spekulationsfrist und Sie können das Gold auch steuerfrei wieder verkaufen. Die Sorge um das eigene Goldvermögen besteht aber dennoch und ist nicht vollkommen unberechtigt. Im Aktionsplan gegen Terrorfinanzierung erlaubt die EU das Konfiszieren von Gold bei Einfuhr, wenn Verdacht auf kriminelle Aktivität besteht. Die Vorschläge der Kommission „ergänzen und stärken den Rechtsrahmen der EU in Bezug auf Geldwäsche, illegale Geldtransfers sowie die Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten“.

Die Norddeutsche Edelmetall Scheideanstalt bietet ihre Barren ab zehn Gramm an. Schauen Sie sich in unserem Online-Shop um oder rufen Sie uns an, sollte ein Barren im gewünschten Gewicht vergriffen sein. Neben Barren bieten wir auch auch Anlagemünzen an.