Bargeldabhebung und Negativzinsen: Erste Klagen gegen Banken

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. berichten, werden gegen die ersten Banken in Kürze Gerichtsverfahren eröffnet werden. Grund hierfür sind die Maßnahmen der Banken, um gegen den Niedrigzinsfahrplan der Europäischen Zentralbank entgegenzuwirken. Die verlorenen Erträge werden in immer mehr Fällen an den Kunden weitergereicht. So kam es zu Gebühren für Barabhebungen oder für Kontokorrentkonten. Dagegen wird nun folgerichtig vorgegangen.

Kay Görner von Marktwächter (kooperiert mit allen 16 Verbraucherzentralen) bestätigte der Zeitung gegenüber eingeleitete Schritte:

„Ein Fall, in dem eine Bank Gebühren für Barabhebungen am Geldautomaten eingeführt hat, beschäftigt uns jetzt vor Gericht(…). Einen ersten mündlichen Verhandlungstermin dazu gibt es am 29. September – wir hoffen, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung teilt“

Wie der Marktwächter berichtet, wird eine weitere Bank vor Gericht gezogen. In diesem Fall aufgrund Negativzinsen für Kontokorrentkonten.

Die Volksbank Reutlingen eG wollte Negativzinsen für Kontokorrentkonten erheben. Das Kreditinstitut führte in einem Preisaushang (Stand: 17.05.2017) einen Negativzins von 0,5 Prozent auf Guthaben bei Girokonten an. Dieser sollte bereits ab dem ersten Euro greifen. Auf Druck von Verbraucherschützern und Medien hat die Bank den Preisaushang zwar mittlerweile geändert und das entsprechende Verwahrentgelt zurückgenommen. In einem offenen Brief (Stand: 28.06.2017) schließt der Vorstand derartige Regelungen zu Minuszinsen für die Zukunft jedoch nicht aus.

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